Einsparungen bei den Sitzungsgeldern der Gemeinderäte: Das Sitzungsgeld für die Kauferinger Marktgemeinderäte besteht aus einer festen Monatspauschale und einem variablen Sitzungsgeld pro angefangene Stunde.
Die Beträge für die Monatspauschale und den Stundensatz wurden zur Amtsperiode 2008/2014 von 50,-/15,- Euro auf 75,-/25,- Euro erhöht.
Die Monatspauschale (75,- Euro) und das Sitzungsgeld je angefangene Stunde (25,- Euro) werden von vielen Kauferinger Bürgern als zu hoch empfunden.
Außerdem ist die Berechnung der Sitzungsgelder für die Verwaltung sehr aufwendig.
In der konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates im Mai 2014 wurde von der Verwaltung eine monatliche Technikpauschale von 10,- Euro und ein Sitzungsgeld von 40,- Euro je Sitzung vorgeschlagen.
Die GAL hat beantragt, die Entschädigungen pauschal um 10% zu kürzen.
Es wurde beschlossen, die bisherige Regelung unverändert beizubehalten.
In der Sitzung des Marktgemeinderates im März 2015 wurden zwei Anträge zur Neuregelung der Sitzungsgelder von den Fraktionen der UBV (Reduzierung der Monatspauschale auf 50,- Euro und des Stundensatzes auf 20,- Euro) und der SPD (Wegfall der Monatspauschale) gestellt. Die Anträge wurden in der Sitzung um zwei weitere Anträge der „Kauferinger Mitte“ (Umstellung auf Budgetierung und Reduzierung der Sitzungsgelder auf 35.000,- Euro) und der Freien Wähler (Kürzung um 20%) ergänzt. Keiner der Anträge fand eine Mehrheit.
Der Haushaltsansatz für 2019 beträgt 70.000,- Euro (2018: 60.000,- Euro)
Die Ergebnisse für die vergangenen Jahre sind wie folgt:
- 2012: 60.225,00 Euro
- 2013: 56.906,25 Euro
- 2014: 65.237,50 Euro
- 2015: 73.262,50 Euro
- 2016: 62.925,00 Euro
- 2017: 61.780,00 Euro
Die Beträge bis einschl. 2013 sind für 20 Gemeinderäte.
Die Beträge ab dem Jahr 2014 sind für 24 Gemeinderäte. Die durchschnittlichen Kosten der Jahre 2014 bis 2017 betragen 65.801,25 Euro/Jahr.
Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung 2014 zum Schuldenabbau bekannt. Entsprechende Kürzungen in den Haushalten wurden vorgenommen. Der Marktgemeinderat sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Das Ziel einer Neuregelung sollte eine für die Verwaltung möglichst einfache Berechnung einer aufwandsgerechten Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder bei reduziertem Haushaltsansatz sein.
Das für die Verwaltung einfachste Abrechnungsmodell ist die reine Monatspauschale.
Die aufwendigste Berechnung ist die Berechnung nach Sitzungsstunden.
Hier ist neben der Teilnahme an einer Sitzung weiterhin zu prüfen, wie lange jeder Gemeinderat an einer Sitzung teilgenommen hat (wer kam später? wer ging früher?).
Etwas einfacher ist die Berechnung nach Sitzungen. Hier ist nur die Teilnahme an einer Sitzung relevant.
Beide Modelle können optional auch mit einer Budgetierung umgesetzt werden.
Die Einordnung der o. g. Modelle kann der folgenden Grafik entnommen werden:
Anhand der Sitzungsgelder von M. Huber für die Jahre 2017 und 2018 sind nachfolgend verschiedene Modelle beispielhaft durchgerechnet:
Fazit:
Das Sitzungsgeld für die Kauferinger Marktgemeinderäte besteht aktuell aus einer festen Monatspauschale von 75,- Euro und einem Stundensatz je angefangene Stunde in Höhe von 25,- Euro.
Das Sitzungsgeld wird von vielen Kauferinger Bürgern als zu hoch empfunden.
Außerdem ist die Berechnung der Sitzungsgelder für die Verwaltung sehr aufwendig.
Die „Kauferinger Mitte“ möchte, daß der Kauferinger Gemeinderat mit gutem Beispiel vorangeht und als erstes bei sich selber spart. Neben der Reduzierung der Kosten sollte auch die Berechnung möglichst einfach sein.
Man könnte sich z. B. an der sog. Übungsleiterpauschale (= 2.400,- Euro im Jahr 2019) orientieren. Eine reine Pauschale ohne Berücksichtigung der einzelnen Stunden hätte den weiteren Vorteil, daß die Kosten im Haushalt exakt eingeplant werden können.
Die „Kauferinger Mitte“ fordert eine monatliche Aufwandspauschale von 150,- Euro je Gemeinderat.
Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 1.800,- Euro je Gemeinderat bzw. einem jährlichen Betrag von 43.200,- Euro für alle 24 Gemeinderäte und bedeutet eine Ersparnis von knapp 35 % zum Durchschnittsbetrag von 65.801,25 Euro bzw. 38 % zum Haushaltsansatz für das Jahr 2019 (70.000,- Euro).